Unfallregulierung

Ein Verkehrsunfall bedeutet für die Betroffenen nicht nur eine körperliche und seelische Belastung, sondern bringt auch zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Wer durch das Verschulden eines anderen Unfallbeteiligten geschädigt wurde, hat Anspruch auf eine umfassende Entschädigung – von der Reparatur des eigenen Fahrzeugs bis hin zum Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und konsequent geltend zu machen.


1. Ansprüche bei Sachschäden

Ist ein Unfall eingetreten, muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für sämtliche entstandenen Schäden aufkommen. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder – bei einem Totalschaden – den sogenannten Wiederbeschaffungswert einzufordern. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

Entscheiden Sie sich gegen eine tatsächliche Reparatur, können Sie den Schaden auch fiktiv abrechnen. In diesem Fall machen Sie die auf Basis eines Gutachtens geschätzten Reparaturkosten geltend, ohne die Reparatur durchführen zu lassen. Wichtig dabei: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.

Darüber hinaus besteht in der Regel ein Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung, sofern Sie während der Reparatur oder der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein vergleichbares Fahrzeug benötigen. Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie eine pauschale Entschädigung für den Ausfall Ihres Fahrzeugs erhalten. Weitere erstattungsfähige Kosten können unter anderem Abschlepp- und Standgebühren, Gutachterkosten oder Pauschalen für Telefonate und Schriftverkehr sein. Bei neuwertigen Fahrzeugen kann zudem ein Anspruch auf Wertminderung entstehen, wenn der Marktwert des Fahrzeugs nach der Reparatur sinkt.


2. Schmerzensgeld bei Personenschäden

Erleiden Sie im Zuge des Unfalls körperliche oder psychische Schäden, steht Ihnen in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dabei kann es sich um Prellungen, Knochenbrüche, Schleudertraumata oder auch psychische Beeinträchtigungen handeln. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen sowie den damit verbundenen Einschränkungen. Gerichte orientieren sich dabei oft an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen vergleichbare Fälle dokumentiert sind. Bleibende Schäden, längere Krankenhausaufenthalte oder erhebliche Schmerzen können die Entschädigungssumme erhöhen. Eine lückenlose ärztliche Dokumentation ist essenziell, damit alle Verletzungen und Folgebeschwerden später zweifelsfrei nachgewiesen werden können.


3. Haftungsfragen und Mitverschulden

Grundsätzlich haftet der Unfallverursacher für sämtliche Schäden. In der Praxis kann die Haftung jedoch kompliziert sein, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten infrage kommt. Wer beispielsweise zu schnell unterwegs war oder durch unklare Fahrmanöver den Unfall mitverursacht hat, muss damit rechnen, dass seine Ansprüche anteilig gekürzt werden. Um den Unfallhergang möglichst eindeutig zu belegen, empfiehlt es sich, die Unfallstelle zu fotografieren, Zeugen zu benennen und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen.


4. Praktische Schritte nach dem Unfall

Direkt nach dem Unfall ist strukturiertes Vorgehen gefragt:

  • Halten Sie die Unfallstelle und Schäden möglichst ausführlich fest (Fotos, schriftlicher Bericht).
  • Bei größeren Schäden oder unklarer Schuldfrage sollte die Polizei hinzugezogen werden.
  • Geben Sie keine vorschnellen Schuldeingeständnisse ab und unterschreiben Sie keine Dokumente, ohne diese zuvor gründlich geprüft zu haben.
  • Suchen Sie sich rechtlichen Beistand; ganz gleich, ob für die Forderungsdurchsetzung oder aber auch der Forderungsabwehr.

Fazit

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls kann zeitaufwendig und herausfordernd sein, insbesondere wenn Versicherungen versuchen, Leistungen zu verzögern oder zu kürzen. Dennoch haben Geschädigte weitreichende Rechte. Ob Reparaturkosten, Mietwagen oder Schmerzensgeld – mit einer soliden Beweislage und professioneller Unterstützung lassen sich berechtigte Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, können Sie sich gerne an mich wenden. Als erfahrener Rechtsanwalt übernehme ich die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und stelle sicher, dass Ihnen alle zustehenden Leistungen erstattet werden. In der Regel werden auch die Kosten für meine Tätigkeit von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug – im Verkehrsrecht kann es schnell kompliziert werden. Rechtsanwalt Yildirim steht Ihnen mit umfassender Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

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